Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

seit Sonntag, den 03. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Mehr Informationen zur Verordnung finden Sie hier.

Konkret bedeutet dies, dass keine Maskenpflicht in Innenräumen mehr besteht und der 3G-Nachweis zur Nutzung unserer Golfanlage entfällt.

Da uns Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr wichtig ist und sich die Infektionszahlen aktuell noch auf einem sehr hohen Niveau bewegen, würden wir es begrüßen, wenn Sie in den Innenräumen weiterhin eine Maske tragen. Wir schreiben es aber nicht vor. Mit dem freiwilligen Tragen einer Maske in Innenräumen schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.

Außerdem bitten wir weiterhin um die Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen.

Vielen Dank!
Ihr Golf-Club-Team